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   BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04   

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BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04 (https://dejure.org/2005,4014)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2005 - IV B 61/04 (https://dejure.org/2005,4014)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2005 - IV B 61/04 (https://dejure.org/2005,4014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; AO 1977 § 160; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.06.2001 - I R 46/00

    Betriebsausgabe - Sachverhaltsaufklärung - Ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    Des Weiteren weist die Klägerin hinsichtlich der Anforderungen an die Benennung eines Zahlungsempfängers auf das Urteil des BFH vom 27. Juni 2001 I R 46/00 (BFH/NV 2002, 1) hin.

    Die Klägerin hat zwar mit dem Urteil des BFH in BFH/NV 2002, 1 eine Entscheidung benannt, sie hat es jedoch versäumt, divergierende abstrakte Rechtssätze sowohl aus dem angefochtenen Urteil als auch aus der Entscheidung des BFH in BFH/NV 2002, 1 zu bezeichnen.

  • BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01

    Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    b) Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO setzt entsprechend der früheren Divergenzrüge auch nach der Neufassung der Vorschriften über die Revisionszulassung durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) voraus, dass nicht nur das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll, bezeichnet wird, sondern auch der Rechtssatz, den das FG falsch ausgelegt oder angewandt haben soll, bezeichnet werden (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 41).
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    a) Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage voraus, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich und die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärungsfähig ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).
  • BFH, 05.04.1994 - V B 164/93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    c) Soweit die Klägerin weiter einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO rügt, weil das FG seiner Entscheidung angeblich einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen Vorbringen der Beteiligten nicht entsprochen habe, oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe, ist auch dieser Verfahrensfehler nicht in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlichen Weise hinreichend schlüssig dargelegt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 80).
  • BFH, 14.08.2000 - VII B 87/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    Soweit nämlich das FG --wie im Streitfall-- selbst begründet hat, weshalb von der Erhebung einzelner Beweise abgesehen worden ist, ergeben sich die den angeblichen Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen aus dem Urteil selbst, so dass die Forderung nach ihrer Angabe zusätzlich auch in der Beschwerdeschrift eine unnötige Förmelei darstellen würde (ständige Rechtsprechung, aus jüngerer Zeit BFH-Beschluss vom 14. August 2000 VII B 87/00, BFH/NV 2001, 147, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.2002 - IV B 109/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmangel durch Übergehen von

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    Denn bei dem Übergehen eines Beweisantrages handelt es sich um einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften, auf deren Einhaltung gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) verzichtet werden kann (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 4. März 2002 IV B 109/01, BFH/NV 2002, 1036).
  • BFH, 04.08.1999 - IV B 96/98

    Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    Dies gilt insbesondere für die Beweiswürdigung (vgl. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70).
  • BFH, 11.05.2006 - IV B 208/04

    Grundstücksübertragung bei rückwirkend vereinbartem Zeitpunkt

    Im Übrigen lässt sich der Beschwerdebegründung eine ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes nicht entnehmen (s. Senatsbeschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 10.01.2012 - IV B 137/10

    Liebhaberei bei Pferdezuchtbetrieben

    Die Geltendmachung eines solchen Verfahrensmangels erfordert die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 01.06.2006 - IV B 200/04

    Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit erfordert im

    Denn dazu hätte der Kläger auch darlegen müssen, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Die Geltendmachung eines solchen Verfahrensmangels erfordert die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Es genügt daher insoweit bereits die schlichte Rüge der Nichtbefolgung des Beweisantritts den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, die auch bei einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde maßgeblich sind (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2000 VII B 87/00, BFH/NV 2001, 147, und vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Die Geltendmachung eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO erfordert insofern die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09

    Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des

    Die Darlegung dieses Verfahrensmangels (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) erfordert die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie Ausführungen, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 05.03.2007 - X B 146/05

    NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht

    Dass das FG ihnen im Zuge der Beweiswürdigung einen anderen Stellenwert beigemessen hat als die Kläger, berührt ausschließlich Fragen der dem materiellen Recht zuzuordnenden Rechtsanwendung, nicht aber solche der Ordnungsmäßigkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85; vom 29. September 2005 XI B 124/04, BFH/NV 2006, 316; vom 12. Oktober 2006 X B 165/05, BFH/NV 2007, 42).
  • BFH, 12.05.2010 - IV B 137/08

    Verstoß gegen den Akteninhalt; Betriebsaufgabe in der Land- und Forstwirtschaft;

    Die Geltendmachung eines solchen Verfahrensmangels erfordert die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 16.03.2006 - IV B 157/04

    NZB: Künstler - Gewinnerzielungsabsicht

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO erfordert entsprechend der früheren Divergenzrüge auch nach der Neufassung der Vorschriften über die Revisionszulassung durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567), dass sowohl das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll, als auch der vom Divergenzurteil abweichende Rechtssatz bezeichnet werden (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85, und vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 41).
  • BFH, 04.04.2007 - IV B 143/05

    Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative; Haftungsfreistellung im

  • BFH, 12.10.2006 - X B 165/05

    Berücksichtigung der Aktivitäten einer Personengesellschaft ohne Abschirmwirkung

  • BFH, 16.10.2006 - IV B 163/04

    Betriebsausgabeabzug von Schuldzinsen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • BFH, 14.03.2006 - IV B 123/04

    LuF: Entnahme landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

  • BFH, 12.04.2007 - IV B 42/06

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Anforderungen an die Darlegung einer

  • BFH, 28.04.2006 - IV B 181/04

    NZB: freiberuflich tätiger EDV-Berater, Parteigutachten

  • BFH, 29.12.2008 - X B 188/08

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04

    NZB: Zulassungsgründe

  • BFH, 10.11.2006 - IV B 105/05

    Erfüllung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

  • BFH, 23.08.2006 - IV B 133/05

    Anforderungen an die Darlegung bei den Zulassungsgründen der grundsätzlichen

  • BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05

    NZB: Verfahrensmangel, Berücksichtigung des Akteninhalts

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